Vertrauliche Geburt

Schwanger- und keiner darf es erfahren?

Wir helfen Ihnen!

Es ist eine schwierige und belastende Situation schwanger zu sein und nicht zu wissen, wie man dieses Kind großziehen soll. Manchmal fehlt ein vertrauter, lieber Mensch, mit dem man über die Schwangerschaft sprechen kann. In dieser Situation erscheint es vielleicht sogar besser, diese Schwangerschaft zu verheimlichen.

Frauen, die ihre Schwangerschaft so erleben, sind in großer Not. Sie wissen nicht, wo sie entbinden sollen und ob sie ihr Kind behalten können.

 

  • Wir helfen Ihnen und schützen Sie und Ihr Kind vertraulich und kostenlos.
  • Unsere Beraterinnen sind besonders geschult und kennen viele Hilfsangebote.
  • Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, sind dadurch besonders geschützt.
  • Wir erläutern Ihnen Hilfen für ein Leben mit Kind.
  • Wir begleiten Sie, wenn es auf keinen Fall bekannt werden darf, dass Sie schwanger sind.
  • Wir helfen Ihnen auf der Suche nach einer Fremdunterbringung.
  • Wir melden Sie in einer Geburtsklinik anonym an, damit Sie Ihr Kind medizinisch gut betreut entbinden können.

    Information zur anonymen und kostenfreien Behandlung im Krankenhaus, Arztpraxen und Krankentransport finden Sie hier

    Die (Krankenkassenersatz)-Karte, die Sie bei einer Behandlung vorzeigen können, erhalten Sie in unserer Beratungsstelle.

  • Wir schauen, dass Ihr Kind in gute Hände kommt und nehmen den Kontakt zu einer Adoptionsvermittlung auf.
  • Wir begleiten Sie auch gerne nach der Entbindung.

Ein kostenloses Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym & sicher" ist unter 0800 40 40 020  rund um die Uhr erreichbar.

Weitere Informationen zu diesem besonderen Hilfsangebot finden Sie auch hier:
www.geburt-vertraulich.de

Anonyme Geburt - Begleitete anonyme Geburt

Jede Schwangere hat das Recht, sich anonym und kostenlos bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Sie können sich vertrauensvoll an jede donum vitae Beratungsstelle wenden. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht und besitzen das Zeugnisverweigerungsrecht. Sie suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten.

Hier ein kurzer Erklärfilm:

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