|
Rechtsgrundlagen
Schwangerschaftsabbruch
Frauen und Paare, die mit der Entscheidung ringen, die Schwangerschaft abzubrechen oder ihr Kind auszutragen, sind gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§219 StGB) aufzusuchen.
Die donum vitae Beratungsstelle des Regionalverbandes Heidelberg / Mannheim / Rhein-Neckar e.V. ist eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 219 StGB.
Auf Wunsch wird Ihnen ein Beratungsnachweis ausgestellt. Zwischen dem
Ende der Beratung und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch müssen drei
Tage vergehen. In dieser Zeit können Sie Ihre Entscheidung noch einmal
überdenken. Ohne den Beratungsnachweis darf kein Arzt einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen, es sei denn, die Gesundheit der Frau
ist akut gefährdet.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach dem § 218 Stafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig, bis zur 12. Schwangerschaftswoche jedoch straffrei.
Beratungsgespräch
Beim inhaltlichen Verlauf des
Beratungsgesprächs halten sich die Beraterinnen an ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993: "... Für die Festlegung des Inhalts der Beratung kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass Beratung nur dann eine Chance hat, das ungeborene menschliche Leben wirklich zu schützen, wenn sie ergebnisoffen geführt wird. Die Beraterinnen müssen sich von dem Bemühen leiten lassen, die Frau zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen."
|